Haschka Gesellschaft m.b.H.

Es gelten die Allgemeinen Reisebedingungen (ARB 1992) in der letztgültigen Fassung. Die Allgemeinen Reisebedingungen finden Sie hier: http://www.reisebueros.at/ARB.pdf

ARB (1992), RSV

Informationen gemäß § 7 Abs. 1 RSV (Haschka Gesellschaft m.b.H. als Reiseveranstalter)

Bei Reisen, bei denen Haschka Gesellschaft m.b.H. Vermittler ist, gelten die Geschäfts- bzw. Reisebedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters.

Sofern Haschka Gesellschaft m.b.H. der Reiseveranstalter ist: Informationen gemäß § 7 Abs. 1 RSV (Haschka Gesellschaft m.b.H. als Reiseveranstalter) Veranstalter: Haschka Gesellschaft m.b.H., 3702 Oberrußbach, GISA-Nr. 12986255.

Gemäß der Reisebürosicherungsverordnung (RSV) sind Kundengelder bei Pauschalreisen des Veranstalters Haschka Gesellschaft m.b.H., 3702 Oberrußbach, unter folgenden Voraussetzungen abgesichert:

Die Anzahlung erfolgt frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise und beträgt 10 % des Reisepreises. Die Restzahlung erfolgt frühestens zwei Wochen vor Reiseantritt – Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an den Reisenden. Darüber hinausgehende oder vorzeitig geleistete Anzahlungen bzw. Restzahlungen dürfen nicht gefordert werden und sind auch nicht abgesichert. Garant ist die Raiffeisenbank Wagram-Schmidatal eGen (Bankgarantie vom 11.01.2023).

Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer Insolvenz beim Abwickler: TVA – Tourismusversicherungsagentur GmbH, Ferstelgasse 6, A-1090 Wien, Tel. 0043/1/361 9077 44, Fax: 0043/1/361 9077 25, email: abwicklung@tourismusversicherungs.at vorzunehmen.