AGB Haschka GmbH
Standardinformationsblatt für Pauschalreiseverträge
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Busanmietungen der
Haschka Ges.m.b.H., 3702 Oberrußbach
1. Preise
1.a. Die Preisvereinbarungen im Angebot beziehen sich nur auf die im Angebot vereinbarte Fahrtstrecke und die angegebene Fahrtdauer. Ändert sich die tatsächlich gefahrene Strecke aus Gründen, die im Bereich des Bestellers oder der Fahrgäste liegen, bzw. wenn es die Sicherheit erfordert oder verkehrsbedingte Erfordernisse vorliegen (z.B. Umleitungen, Staus, Sperren u.ä.), werden die entsprechenden Mehrleistungen zu unseren Standardtarifen verrechnet.
Die vereinbarte Rückkunftszeit kann nur dann überschritten werden, wenn dies aus betriebsinternen Gründen des Autobusunternehmers sowie unter der Beachtung der arbeits- und verkehrsrechtlichen Vorschriften möglich ist.
1.b. Alle mit dem Betrieb des Fahrzeuges nicht zusammenhängenden Spesen (z.B. Straßenmaut, Fährgebühren, Parkgebühren, Straßen- und andere Steuern im In- und Ausland) sind – sofern nicht ausdrücklich im Angebot angegeben – vom Auftraggeber zu leisten.
1.c. Die Verpflegung (Halbpension) und Unterkunft (Einzelzimmer) für den Fahrer geht zu Lasten des Auftraggebers.
2. Haftung
2.a. Haschka Ges.m.b.H. haftet für die rechtzeitige Stellung der schriftlich bestellten fahrbereiten Wagen, soweit dies nicht durch Umstände verhindert wird, die vom Autobusunternehmer trotz aller zumutbaren Maßnahmen nicht abzuwenden waren.
Haschka Ges.m.b.H. haftet für Erfüllungsgehilfen nur, soweit sich Schadensfälle auf die Beförderung beziehen.
2.b. Der Autobusunternehmer haftet nicht für Ansprüche von Fahrgästen, die sich bei Zwischenaufenthalten nicht rechtzeitig zu der von Fahrer oder Reiseleiter bekannt gegebener Abfahrtszeit einfinden. Er haftet auch nicht für Ansprüche von Fahrgästen, welche aufgrund fehlender erforderlicher Personaldokumente (gültiger Reisepass, Visa etc.) zurückgelassen werden müssen.
2.c. Ebenso besteht keine Haftung für verspätetes Eintreffen im Zwischenaufenthaltsort oder am Zielort.
3. Zulässige Personenanzahl
Der Autobus darf nur mit maximal der Anzahl von Fahrgästen besetzt werden, für die er zugelassen ist. Kinder zählen als eine Person.
4. Reisegepäck
4.a. “Handgepäck”: Jeder Reisende kann auf eigene Gefahr Gegenstände, die er mühelos im Bereich des eigenen Platzes, ohne Belästigung der Mitreisenden und ohne Gefahr der Beschädigung des Businnenraums unterbringen kann, kostenlos mitnehmen und bei sich behalten. Haschka Ges.m.b.H. haftet jedoch nicht bei Diebstahl von Handgepäck, das während Zwischenaufenthalten oder Pausen im Innenraum eines Busses (egal ob mit oder ohne Aufsicht) zurückgelassen wird.
4.b. Reisegepäck muss derart verpackt und verschlossen sein, dass der Inhalt gegen Verlust, Minderung oder Beschädigung geschützt ist. Auf den Gepäckstücken müssen Name und Anschrift des Besitzers haltbar angegeben sein.
4.c. Reisegepäck wird nur im Rahmen des verfügbaren Laderaumes mitgenommen. Gefährliche, sperrige oder sonstige ungewöhnliche Gepäckstücke können von der Mitnahme ausgeschlossen werden.
4.d. Der Reisende hat selbst zu kontrollieren, ob seine Gepäckstücke in den Autobus verladen wurden. Haschka Ges.m.b.H. haftet nicht für Gepäckstücke, die nach dem Ausladen aus dem Autobus abhanden kommen. Genauso wird jede Haftung abgelehnt, wenn Gepäckstücke über Nacht im Autobus bleiben oder vergessen wurden.
4.e. Für Verluste, Minderung oder Beschädigung des beförderten Reisegepäcks während des Transportes haftet Haschka Ges.m.b.H. nach den für den Verkehr mit Kraftfahrzeugen bestehenden Vorschriften, diese insbesondere nach den Bestimmungen des HGB über die Rechte und Pflichten eines Frachtführers sowie den Bestimmungen des ABGB.
4.f.Eine Haftung für mangelhaft verpacktes, beschädigtes oder unverschlossen abgeliefertes Reisegepäck sowie für Geld- und Wertgegenstände besteht nicht.
4.g. Im Haftungsfall tritt Ersatzpflicht durch Haschka Ges.m.b.H. bis zur Höhe des nachgewiesenen Schadens, höchstens jedoch bis zu € 56,- pro Gepäckstück, ein.
5. Sicherheit
5.a. Sofern der Autobus mit Gurten ausgestattet ist, besteht für alle Fahrgäste zu ihrer eigenen Sicherheit Gurtenpflicht.
5.b. Die Fahrgäste haben alles zu vermeiden, was die Sicherheit des Verkehrs gefährden könnte.
5.c. Personen, die die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder die Mitfahrenden gefährden, können von der Beförderung ausgeschlossen werden.
5.d. Der Fahrer ist berechtigt, von der vorgesehenen Strecke abzuweichen, wenn die Sicherheit dies erfordert.
6. Verunreinigung und Beschädigung
Wird der Autobus oder dessen Ausrüstungsgegenstände durch einen Fahrgast verunreinigt oder beschädigt, hat der Besteller die Reinigungs- bzw. Instandsetzungskosten zu tragen und für einen eventuell damit verbundenen Verdienstausfall durch Stehzeit aufzukommen.
7. Mitnahme von Tieren
Tiere, die ohne jegliche Gefährdung oder Belästigung der Reisenden befördert werden können, dürfen mit Zustimmung des Lenkers mitgeführt werden. Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.
8. Gesetzliche Arbeitszeitvorschriften
Der Lenker ist verpflichtet, während der Fahrdienstleistung die gesetzlich vorgeschriebenen Einsatz-, Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten. Wir bitten Sie, diese bei Ihrer Reiseplanung zu berücksichtigen.
9. Rücktritt
Eine Stornierung des Auftrages kann nur schriftlich bis mindestens einen Tag vor Abfahrt zur Kenntnis genommen werden. Es wird ersucht, möglichst frühzeitig bestellte, jedoch nicht benötigte Transfer-, Tages- oder Mehrtagesfahrten abzubestellen, damit das Unternehmen die Fahrzeuge anderweitig disponieren kann.
Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber hat dieser an Haschka Ges.m.b.H. die bereits entstandenen Kosten zu ersetzen. Seitens der Haschka Ges.m.b.H. fallen bis eine Woche vor Reisebeginn keine Stornokosten an. Bis 3 Tage vor Abfahrtstag werden 40 %, bis 1 Tag vor Abfahrt (12 Uhr) 80 % des vereinbarten oder sich aus dem Auftrag ergebenden Entgeltes als Stornogebühr verrechnet.
10. Bestätigung Fahrtauftrag
Der Besteller ist verpflichtet, auf dem Fahrtauftrag Personenanzahl, Zeit der Rückkunft, allfällige Routenänderungen etc. zu bestätigen.
Allfällige Beschwerden hinsichtlich Mängel der Durchführung des Fahrtauftrages sind bei sonstigem Verlust eines Minderungs- oder Schadensersatzanspruches auf diesem Formular schriftlich festzuhalten, spätestens jedoch am Folgearbeitstag mündlich oder schriftlich an die Haschka Ges.m.b.H. weiterzuleiten.
11. Zahlungskonditionen
Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, können Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an Haschka Ges.m.b.H. direkt, nicht aber an den Lenker erfolgen.
Der Rechnungsbetrag ist fällig bei Erhalt der Rechnung ohne Abzug.
Im Falle des Zahlungsverzuges sind die der Haschka Ges.m.b.H. entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Der Autobusunternehmer ist auch bei unverschuldetem Zahlungsverzug berechtigt Verzugszinsen zu verrechnen.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Korneuburg.